Initiative 179 - Kantonale Abstimmung vom 12. März 2023


Volksinitiative «Gegen den Virus der Ungleichheit... Wehren wir uns! Schaffen wir die Steuerprivilegien für Grossaktionäre ab» (IN 179).
[Aktualisiert am 14.03.2023]
Die Genfer stimmten klug ab und lehnten mit fast 60% die Initiative 179 ab, mit der Dividenden in Höhe von 100% besteuert werden sollten.
Trotzdem bleibt der Kanton Genf in Bezug auf die Einkommens- und Vermögensbesteuerung ganz oben auf dem Siegertreppchen. Hoffentlich bestätigt das Genfer Volk seinen Willen, Unternehmer und reiche Steuerzahler im Kanton zu halten, indem es ebenfalls mit Nein zur Initiative 185 stimmt, die den Höchstsatz der Vermögenssteuer während zehn Jahren auf 1.5% erhöhen will.
Diese von einigen Personen geforderte starke Erhöhung wird mehrere Steuerzahler aus Genf vertreiben und somit wird das Ziel der Initiative nicht erreicht, sondern es müssen neue Einnahmequellen gefunden oder die Ausgaben gesenkt werden.
Einführung
In Genf bereitet man sich darauf vor, am 12. März 2023 abzustimmen. Die Initiative 179 «Steuererhöhung Volksabstimmung vom 12. März 2023» schlägt vor, Dividendenzahlungen an Steuerzahler, die mehr als 10% Aktien eines Unternehmens besitzen, unabhängig von dessen Größe, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, mit 100% zu besteuern.
Der Zweck der Initiative
Technisch gesehen besteht der Vorschlag darin, Artikel 19B und 22 Absatz 2 LIPP zu ändern, um Dividenden aus Beteiligungen, die zum Geschäfts- oder Privatvermögen der steuerpflichtigen natürlichen Person gehören, mit 100% zu besteuern, selbst wenn es sich um eine qualifizierte Beteiligung handelt (Beteiligung von 10% oder mehr).
Vereinfacht gesagt, wird heute ein Aktionär, der mindestens 10% Aktien eines Unternehmens besitzt, auf die erhaltenen Dividenden mit 70% besteuert, wenn er im Privatvermögen gehalten wird (Güter und Rechte, die nicht zu Geschäftszwecken dienen), und mit 60%, wenn er im Geschäftsvermögen gehalten wird (Elemente, die vollständig oder wesentlich der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit dienen). Die Initiative 179 zielt darauf ab, diese Steuerermäßigung für Aktionäre auf kantonaler und kommunaler Ebene abzuschaffen. Dies würde bedeuten, dass sich die Besteuerung von Aktionären auf Dividenden auf 100% belaufen würde.
Wie bei jeder Initiative gibt es Pro-Argumente von den Initiatoren und Contra-Argumente von den Gegnern. In diesem Artikel gehen unsere Expertinnen und Experten auf die verschiedenen Argumente ein, um jeden Aspekt der Abstimmung und ihre Auswirkungen auf unsere Wirtschaft zu betrachten.
Die Initiative, dafür oder dagegen?
Wiederherstellung der «Steuergerechtigkeit»
Die Befürworter der Initiative sind der Ansicht, dass dies die Steuergerechtigkeit wiederherstellen würde, während die Gegner argumentieren, dass dies die KMU in der Region und die von ihnen geschaffenen Arbeitsplätze gefährden würde. Die Doppelbesteuerung würde die Unternehmer bestrafen und das Wirtschaftswachstum in der Region bremsen.
Die Initiantinnen und Initianten für die Initiative möchten eine Ungleichheit zwischen Löhnen und Renten, die mit 100% besteuert werden, und Dividenden von qualifizierten Beteiligungen, die nur teilweise besteuert werden, beenden. Nach Ansicht der Initiatorinnen und Initiatoren tragen Dividenden nicht zu den Sozialabgaben bei. Darüber hinaus sind sie der Ansicht, dass diese Initiative zu einer Erhöhung der Einnahmen der öffentlichen Hand beitragen wird (ca. 150 Mio. CHF, wie von den Initianten geschätzt).
Eigentümer von KMU am stärksten betroffen
Die aktuelle Situation zielt nicht darauf ab, Personen mit Beteiligungen zu begünstigen, sondern vielmehr die wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu mildern. Zunächst wird das Unternehmen auf seinen Gewinn besteuert, dann der Eigentümer auf die Dividenden (Besteuerung beim Unternehmen, dann beim Aktionär).
Die meisten Menschen stellen sich einen Unternehmer oder eine Unternehmerin als wohlhabende Person vor, die ein multinationales Unternehmen leitet und einen Gewinn von mehreren Millionen Schweizer Franken erwirtschaftet. Die Steuerzahler, die von dieser Initiative betroffen sind, werden jedoch in erster Linie Kleinunternehmer sein, die ihre eigenen KMU leiten, z. B. eine Bäckerei, ein Restaurant, einen Malerbetrieb, ein Architekturbüro, eine Kommunikationsagentur, ein Ingenieurbüro und viele mehr. Diese Unternehmer/innen halten in der Regel fast alle, wenn nicht sogar alle Anteile an ihrem Unternehmen. Es sind diese KMU, die am meisten von der Teilbesteuerung profitieren. Die Investoren, die großen Vermögen, auf die die Initiatoren abzielen, diversifizieren ihre Finanzportfolios und erreichen in der Regel nicht die Schwelle von 10% Besitz.
Ein attraktiver Kanton bleiben
Die Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Schweizer Kantonen ist durchaus vorhanden und es ist wichtig, ein attraktiver Kanton zu bleiben: einerseits, um die Steuerzahler zu halten, und andererseits, um weiterhin Arbeitsplätze zu schaffen. Der Kanton Genf ist bereits der Kanton, der vermögende Steuerzahler am stärksten besteuert.
Schließlich besteht die Gefahr, dass die Initiative den öffentlichen Finanzen schadet.
*Stand Ende März 2021
Die Auswirkungen der Initiative, falls sie angenommen wird
Diese Unternehmen und KMU der tragen zur Schaffung von über 230’000 Arbeitsplätzen im Kanton bei. Eine solche Initiative könnte die Unternehmerinnen und Unternehmer dazu ermutigen, in den Nachbarkantonen nach günstigeren Steuerlösungen zu suchen.
Denn wenn die Initiative angenommen wird, wäre Genf der einzige Schweizer Kanton, der Dividenden mit 100% besteuert, während die Nachbarkantone niedrigere Steuersätze zwischen 60 und 70% anwenden würden. Dies könnte Unternehmer/innen zum Umzug ermutigen und indirekt dazu führen, dass sie ihre Unternehmen und Aktivitäten in die Nachbarkantone verlagern, was sich negativ auf die Wirtschaft der Region auswirken würde.
In der Haut eines/einer Unternehmers/in
Nehmen wir an, Frau Martin ist Eigentümerin eines mittelständischen Unternehmens, einer Kommunikationsagentur, in Genf. Sie beschäftigt etwa 30 Personen. Das Unternehmen von Frau Martin wird auf seinen Gewinn besteuert.
Frau Martin hingegen wird auf ihr Einkommen sowie auf ihr Vermögen, zu dem auch die Aktien ihres Unternehmens gehören, besteuert. Das Unternehmen muss also eine Steuer auf den Gewinn zahlen. Wenn der Gewinn an Frau Martin in Form einer Dividende ausgezahlt wird, muss sie auf diesen Ertrag Einkommensteuer zahlen.
Um diese Doppelbesteuerung zu mildern, ist derzeit ein Freibetrag vorgesehen: Die Dividende wird somit mit 31.5% besteuert, d.h. (33.5 +11.5)*70% (Höchstsatz unter Berücksichtigung des Freibetrags) anstelle von 45% (Höchstsatz). Wenn Die Initiative angenommen wird, kann Frau Martin nicht mehr von der Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für Dividenden auf kantonaler und kommunaler Ebene profitieren.
Der Steuersatz für die Dividende würde somit auf 41.55% steigen, d.h. (11.5 * 70% + 33.5%). Diese Initiative wird dem Genfer unternehmerischen Ökosystem stark schaden, das eine massive Abwanderung der treibenden Kräfte aus dem Kanton erleben könnte.
Warum muss man mit Nein stimmen?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Initiative 179 ein umstrittener Steuervorschlag ist, der die Meinungen in Genf spaltet. Obwohl einige der Meinung sind, dass sie die Steuergerechtigkeit wiederherstellen würde, ist zu befürchten, dass sie den lokalen Unternehmerinnen und Unternehmern ernsthaft schaden und das Wirtschaftswachstum in der Region bremsen würde. Es bleibt abzuwarten, wie das Ergebnis der Abstimmung am 12. März 2023 ausfallen wird und wie sich dies auf die wirtschaftliche Zukunft der Region auswirken wird.
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Berney Associés nimmt Stellung zu dieser Abstimmung und empfiehlt Ihnen, mit «Nein» zu stimmen.
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