Kanton Waadt: Neue Möglichkeiten zur Nachfolgeplanung


Der Grosse Rat des Kantons Waadt hat kürzlich günstige Massnahmen verabschiedet und die Schwellenwerte für die Steuerbefreiung von Erbschaften und Schenkungen in direkter Linie erhöht. Nun können Waadtländer Steuerzahler und Eigentümer von im Kanton Waadt gelegenen Immobilien ihre Nachlassplanung dank folgender Änderungen optimieren:
- Schenkungssteuer : Der Schwellenwert für die Steuerbefreiung in der direkten Linie wird nun auf CHF 300’000 pro Jahr und Kind angehoben (vorher CHF 50’000). Jeder Elternteil kann also jedem seiner Kinder bis zu CHF 300’000 steuerfrei schenken.
- Erbschaftssteuer : Die Freigrenze wird für den Anteil, der jedem Erbstamm der ersten Parentel (jedem Kind) zusteht, auf CHF 1’000’000 (bisher CHF 250’000) angehoben.
Diese Gesetzesänderungen bieten somit eine interessante Möglichkeit, die eigene Nachfolge zu planen und die Übertragung des Vermögens an die Erben zu optimieren. Diese Erhöhung der Freigrenzen ermöglicht es Eltern also, ihren Kindern größere Schenkungen zu machen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre persönlichen Pläne zu verwirklichen, z. B. im Rahmen eines Immobilienkaufs.
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