HR-Neuheiten für 2025


Einführung
Das Jahr 2025 bringt mehrere Veränderungen im Bereich der Humanressourcen und der Sozialgesetzgebung in der Schweiz mit sich. Von der Erhöhung des Mindestlohns in Genf über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) bis hin zu den neuen AHV-Beiträgen und -Leistungen - hier ein Überblick über die wichtigsten Entwicklungen, die es zu antizipieren gilt.
BVG-Reform: Neue Schwellenwerte und Beträge für 2025
Die berufliche Vorsorge (BVG) erfährt im Jahr 2025 Anpassungen, indem mehrere Beitragsbemessungsgrenzen neu festgesetzt werden. Hier sind die neuen Grenzen, die ab dem 1. Januar 2025 :
Diese Änderungen werden sich auf die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und die Absicherung der Beschäftigten im Rahmen der zweiten Säule auswirken.
Mindestlohn in Genf: Anstieg bis 2025
Ab 2025 steigt der Mindestlohn in Genf auf CHF 24.48 pro Stunde. Das sind je nach Arbeitszeit die folgenden Beträge :
Diese Erhöhung soll die Inflation ausgleichen und den Genfer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine angemessene Kaufkraft garantieren.
Erhöhung der AHV- und IV-Renten im Jahr 2025
Ab Januar 2025 werden die Renten der ersten Säule (AHV/IV) aufgewertet um 2,9 %, Dies bedeutet eine deutliche Erhöhung für Rentner und Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrenten. Die neuen Werte werden wie folgt lauten:
- Minimale AHV-Rente: CHF 1’260.- pro Monat (statt CHF 1’225.-)
- Maximale AHV-Rente: CHF 2’520.- pro Monat (gegenüber CHF 2’450.-)
- AHV-Rente für Ehepaare: CHF 3’780.- pro Monat
Es handelt sich um die erste Anpassung seit 2023, Die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel auf der Grundlage der Lohnentwicklung und der Lebenshaltungskosten berechnet.
Frauenrenten: Schrittweise Anhebung des Referenzalters
Im Rahmen der Reform AHV 21, Das Referenzalter für die Rente von Frauen wird schrittweise erhöht auf 65 Jahre von hier 2028. Hier ist der Zeitplan für den Übergang :
Diese Änderung zielt darauf ab das Rentenalter von Frauen und Männern harmonisieren.
Kindergeld: Erhöhung der Mindestbeträge
Ab 2025 werden die Kinderzulagen, die in einigen Kantonen gezahlt werden, steigen :
- Zulage für ein Kind : CHF 215.- pro Monat (gegenüber CHF 200.-)
- Ausbildungszulage: CHF 268. pro Monat (gegenüber CHF 250.-)
Diese Änderung betrifft vor allem die Kantone, die die vom Bund festgelegten Mindestbeträge anwenden, insbesondere Aargau, Basel-Landschaft, Glarus, Solothurn, Tessin, Thurgau und Zürich. Die anderen Kantone sind nicht verpflichtet, ihre Beträge anzupassen, aber einige könnten beschließen, ihre Leistungen anzugleichen.
Arbeitgeberbeiträge für Familienzulagen: Neuer Beitrag
Ab 2025 wird der Arbeitgeberbeitrag zu den Familienzulagen auf 2.25 %, Dies wird sich auf die Arbeitskosten für Unternehmen auswirken.
Schwellenwert für geringfügigen Lohn auf CHF 2’500.erhöht
Die geringfügiger Lohn - Schwelle, unterhalb derer keine AHV-Beiträge fällig werden - von CHF 2’300.- bis CHF 2’500.- im Jahr 2025. Diese Entwicklung erleichtert die Beschäftigung von Zeit- oder Gelegenheitsarbeitern, indem der Verwaltungsaufwand verringert wird.
Mindestbeitrag AHV/IV/EO für Selbstständige und Nichterwerbstätige
Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Selbstständige und Nichterwerbstätige wird erhöht auf CHF 530.- pro Jahr im Jahr 2025. Dieser Betrag deckt den Zugang zu Sozialleistungen für diese Kategorien von Arbeitnehmern ab.
Schlussfolgerung
Diese Entwicklungen in Bezug auf der beruflichen Vorsorge, Sozialbeiträge und Arbeitsbedingungen werden sich direkt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Schweiz auswirken. Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, diese Veränderungen zu antizipieren, um eine optimale Personal- und Lohnbuchhaltung im Jahr 2025 zu gewährleisten.
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