Einkäufe in die 3. Säule A ab 2025: Wie funktioniert das und welche Steuervorteile gibt es?


Einführung
Die dritte Säule A (im Folgenden «3a») ist eine Schlüsselkomponente des Altersvorsorgesystems und soll die staatliche (erste Säule) und die berufliche Vorsorge (zweite Säule) ergänzen. Wenn ein Steuerpflichtiger Beiträge in die 3a einzahlt, kann er diese Beiträge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Im Jahr 2025 beträgt dieser Höchstbetrag CHF 7’258 für Arbeitnehmer («kleine» 3a) bzw. CHF 36’288 für Selbstständige, die keiner Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule angehören («grosse» 3a).
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es die Möglichkeit, Einkäufe im Zusammenhang mit Ihrer 3a zu tätigen. Dies stellt eine Möglichkeit dar, die mit diesem Instrument verbundenen Steuervorteile für Personen, die nicht vollständig eingezahlt haben, zu maximieren.
In diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dieser neuen Version der Verordnung über die Steuerabzüge im Zusammenhang mit 3a(1) beantwortet. Der Begriff «Referenzjahr» bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Einkauf getätigt wird, und der Begriff «Einkaufsjahr» auf das Jahr, in dem die Zahlung des Einkaufs erfolgt.
Die wichtigsten Fragen, die mit dieser Reform verbunden sind
1. Ab welchem Datum sind Rückkäufe möglich?
Einkäufe sind seit dem Inkrafttreten der neuen Fassung der Verordnung möglich, d.h. für die Jahre 2025 und folgende. Wenn der Steuerpflichtige für einen Zeitraum vor 2025 keine vollen Beiträge geleistet hat, ist ein Einkauf nicht möglich (siehe Beispiel). In der Praxis werden die ersten Einkäufe also ab 2026 möglich sein.
2. Wie hoch ist der mögliche Betrag für Rückkäufe?
Es ist möglich, sich in ein oder mehrere Bezugsjahre einzukaufen, wenn der Höchstbeitrag während dieses Jahres nicht erreicht wurde. Die Höhe des Einkaufs entspricht der Differenz zwischen dem maximal zulässigen Beitrag im Referenzjahr und dem tatsächlich geleisteten Beitrag (siehe Beispiel).
Hingegen ist es nicht möglich, ein Bezugsjahr über mehrere Einkaufsjahre hinweg einzukaufen (keine Teilung des Einkaufs).
Für Selbstständige, die keine zweite Säule haben, ist nur ein Betrag in Höhe der zulässigen Beiträge für einen Arbeitnehmer («kleine» 3a) einkaufsfähig.
3. Wann ist der Stichtag für einen Einkauf?
Sie können sich rückwirkend bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit einkaufen. Solange das zehnjährige Jubiläum des Inkrafttretens noch nicht gefeiert wurde, sind Einkäufe erst ab dem Jahr 2025 möglich.
4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Einkauf tätigen zu können?
i.Der Steuerpflichtige muss im Referenzjahr beitragsberechtigt gewesen sein. Diese Berechtigung wird validiert, wenn er während des Bezugsjahres ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt hat ;
ii.Der Steuerpflichtige muss im Jahr des Rückkaufs vollständig Beiträge gezahlt haben, bevor er das Referenzjahr zurückkauft (siehe Beispiel).
5. Wie steht es um die Behandlung von verheirateten Personen und Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen?
Ehepaare und eingetragene Partner können für jeden von ihnen Einkäufe beanspruchen, wie es auch bei normalen Einzahlungen der Fall ist.
Ein Einkauf ist weiterhin bis maximal 5 Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich, sofern der Steuerpflichtige weiterhin erwerbstätig ist und noch keine Altersleistungen nach 3a bezieht.
6. Wie wird ein Rückkauf durchgeführt?
Sobald der Steuerpflichtige festgestellt hat, dass er zum Einkauf berechtigt ist und diesen tätigen möchte, muss er einen schriftlichen Antrag (unterschriebenes Dokument) an die Vorsorgeeinrichtung stellen und dabei Folgendes angeben:
- Die Höhe des beantragten Rückkaufs ;
- Das Jahr, das er überbrücken möchte ;
- Der im Berichtsjahr tatsächlich gezahlte Betrag ;
- Ein Nachweis über die vollständige Einzahlung im Jahr des Einkaufs.
Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, wird dem Steuerpflichtigen der Einkauf von der Vorsorgeeinrichtung bewilligt, die ihm einen Beleg vorlegt, damit er diesen bei der Erstellung seiner Steuererklärung abziehen kann.
Praktisches Beispiel
Julie ist ledig und wohnt in Lausanne. Ihr Nettoeinkommen (vor Abzug von 3a) beläuft sich auf CHF 150’000.
Um ihre Steuern zu optimieren, empfahl ihr Berater ihr, in ihr 3a einzuzahlen. Julie zog es jedoch vor, für den Kauf eines Elektrofahrzeugs zu sparen. In den Jahren 2025 bis 2027 hat sie daher nicht den maximal zulässigen Beitrag auf ihr 3a eingezahlt. Julies 3a-Beiträge können wie folgt zusammengefasst werden:
Julie möchte im Jahr 2029 einen Einkauf in die 3. Säule A tätigen. Wie hoch ist die höchstmögliche Einkaufssumme? Welche Steuerersparnis erzielt sie mit diesem Einkauf?
Erstens muss Julie, um 2029 einen Einkauf tätigen zu können, im Jahr des Einkaufs den maximalen Betrag eingezahlt haben. Im vorliegenden Fall erfüllt sie diese Bedingung, indem sie die erforderlichen CHF 7’258.
Julie kann sich theoretisch bis zu 10 Jahre vor dem Jahr des Rückkaufs einkaufen, also theoretisch bis zum Jahr 2019. Vor dem Inkrafttreten der Verordnung, also 2025, ist ein Einkauf jedoch nicht möglich. Sie kann also keine Jahre vor 2025 einkaufen.
Die Höhe des gesamten Rückkaufbetrags im Jahr 2029 für Julie lässt sich wie folgt zusammenfassen:
a. 2025 : 0.- da er durch den bereits getätigten Teilrückkauf von CHF 3’000.- sein Recht auf einen zusätzlichen Rückkauf verliert ;
b. 2026 : 5’258.- (7’258-2’000) ;
c. 2027 : 6’000.- (7’258-1’258) ;
d. 2028 : 0.-, da der Höchstbeitrag bereits erreicht wurde.
Julie kann den Rückkauf der Jahre 2026 und 2027 für einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 11’258.- (5’258.- + 6’000.-) beantragen. Nach Belieben kann sie auch einen geringeren Betrag einkaufen (z.B. nur die 5’258.- aus dem Jahr 2026).
In ihrem Antrag muss sie nachweisen, dass sie im Jahr 2029 vollständig Beiträge gezahlt hat, und explizit angeben, in welchem Jahr sie sich einkaufen möchte.
Zum Vergleich: Beiträge an 3a und entsprechende Einkäufe können im Jahr 2029 zu folgenden Steuerersparnissen führen:
Indem sie den maximal zulässigen Beitrag in ihr 3a einzahlt, spart Julie also CHF 3’000.00 an Steuern. Wenn sie 2029 eine zusätzliche Einzahlung tätigt (Einkauf), verringert sich ihre Steuerrechnung im Vergleich zu ihrer Situation ohne 3a-Beitrag und ohne Einkauf um CHF 7’500.
Schlussfolgerung
Wir können die Schlüsselpunkte im Zusammenhang mit der Übernahme in 3a wie folgt zusammenfassen:
- Ein Rückkauf eines Bezugsjahres ist nur möglich, wenn der gesamte Beitrag für das Rückkaufsjahr bezahlt wurde ;
- Wenn ein teilweiser Rückkauf eines Referenzjahres getätigt wurde, kann der Restbetrag nicht mehr zurückgekauft werden ;
- Rückkäufe können in den letzten 10 Jahren ab 2025 getätigt werden. Daher können die ersten Rückkäufe im Jahr 2026 getätigt werden; ;
- Um das Recht auf den Rückkauf eines Referenzjahres zu erhalten, muss der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben ;
- Mit diesem neuen «Werkzeug» kann der Steuerzahler also seine Steuern und Ersparnisse optimieren und flexibler verwalten.
Quellen:
- Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (SR 831.461.3 / BVV 3), Stand am 1. Januar 2025.
- Ausgehend von der Annahme, dass der maximale Abzug CHF 7’258 an den kleinen 3a für die Jahre 2026 bis 2029 beträgt.
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