Volksabstimmung vom 30. November 2025: Initiative für die Zukunft

Könnte die ’Zukunftsschutzinitiative« die Schweizer Wirtschaft und ihre KMU gefährden?

Am 30. November wird das Schweizer Volk über die ’Zukunftsinitiative« abstimmen, die von den Jungsozialisten vorangetrieben wird und die Einführung einer Bundessteuer von 50 % auf Erbschaften und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken zum Ziel hat. Die Einnahmen würden für den ökologischen Wandel verwendet, wobei der Bund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel erhalten würden. Wirtschaftskreise sind der Ansicht, dass diese Initiative der Schweizer Wirtschaft schaden und insbesondere für familiengeführte KMU und die Arbeitsplätze verheerende Folgen haben würde: eine Analyse.

Aktuelle Situation

Derzeit erhebt die überwiegende Mehrheit der Kantone bereits eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Erbschaften und Schenkungen in gerader Linie sind jedoch in allen Kantonen steuerfrei, mit Ausnahme der Kantone Waadt, Neuchâtel und Appenzell Innerrhoden, wo Erbschaften/Schenkungen mit einem Satz von bis zu 71 % im Kanton Waadt, 31 % in Neuchâtel und 11 % in Appenzell Innerrhoden besteuert werden können.

Die Initiative zielt somit darauf ab, dem Bund die Kompetenz zu geben, diese Steuer seinerseits zu erheben, um die ökologische Wende zu finanzieren.

Die Initiative

Die Initiative sieht die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene vor. Der Bund würde damit Erbschaften und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken mit einem Steuersatz von 50 % besteuern. Der Bund hätte Anspruch auf zwei Drittel der durch diese Steuer erzielten Einnahmen, die Kantone auf ein Drittel. Zudem fordert die Initiative, dass diese Einnahmen vollständig für den Kampf gegen die Klimaerwärmung und zur Unterstützung der ökologischen Wende verwendet werden.

Die Initiative sieht darüber hinaus keine Ausnahmen vor: Jede Schenkung, selbst an einen überlebenden Ehepartner, dessen Kinder oder sogar eine gemeinnützige Stiftung, wäre dieser Steuer unterworfen, und zwar ab dem 30. November 2025, wenn die Initiative angenommen wird.

Außerdem würden alle früheren Spenden (aber ab dem 30. November 2025) eines Steuerzahlers bei der Berechnung der 50-Millionen-Franken-Freigrenze berücksichtigt. Dies würde dem Steuerzahler somit keine Möglichkeit lassen, die Erhebung dieser Steuer zu vermeiden, wenn sein Vermögen 50 Millionen Franken übersteigt.

Mehr Steuereinnahmen für den Staat?

Die Schätzungen der zusätzlichen Einnahmen aus dieser Steuer gehen auseinander. Laut dem Initiativkomitee wären es rund 6 Milliarden Franken mehr für die Staatskassen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) schätzt ihrerseits zusätzliche theoretische Einnahmen von nur 4,3 Milliarden Franken. Die ESTV warnt jedoch unter Berufung auf eine externe Analyse aus dem Jahr 2024, dass die Einführung dieser neuen Steuer einige wohlhabende Steuerzahler dazu veranlassen würde, das Land zu verlassen. Nach Angaben der ESTV würden die Wegzüge von Wohlhabenden ins Ausland letztlich zu Steuerausfällen von schätzungsweise 200 Millionen bis 3,6 Milliarden Franken führen.

Herausforderungen im Zusammenhang mit der Initiative 

Für die Wirtschaft würde die Einführung einer solchen Steuer auf Bundesebene weitreichende Folgen auf mehreren Ebenen haben.

Zunächst würde die Weitergabe von Familienunternehmen komplizierter und bedrohte somit deren Fortbestand und indirekt die Arbeitsplätze. Zweitens würde die Abwanderung von wohlhabenden Steuerzahlern, wie z. B. Unternehmern, ebenfalls die Wirtschaft, Arbeitsplätze und auf lange Sicht die Mittelschicht belasten. Steuerausfälle durch die Abwanderung reicher Steuerzahler würden sich aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Mittelschicht verlagern. Denn zur Bewältigung dieser Einnahmeverluste müsste der Staat entweder i) die Steuern auf Einzelpersonen erhöhen oder ii) Kürzungen bei den Sozialleistungen vornehmen. Die Mittelschicht würde die Auswirkungen mit Sicherheit als erste spüren.

Schließlich befürchten einige Stimmen auch, dass die Annahme dieser Initiative die Attraktivität der Schweiz verringern könnte. Tatsächlich würden wohlhabende Personen, die sich in unserem Land niederlassen möchten, es sich dann zweimal überlegen, ob sie ihren Wohnsitz in der Schweiz nehmen, wenn eine solche Besteuerung eingeführt wird. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Erhebung neuer Steuereinnahmen durch die Ansiedlung reicher Personen wären dann gefährdet.

Steuerplanung, die bis zum 30. November 2025 zu berücksichtigen ist?

Obwohl die Initiative laut einer neuesten Umfrage von den Schweizern abgelehnt werden dürfte, ergreifen einige Steuerzahler bereits Maßnahmen, indem sie beispielsweise ihren Erben Schenkungen zukommen lassen. Einige erwägen sogar den Wegzug aus der Schweiz. Zu beachten ist, dass der Wegzug vor dem eventuellen Inkrafttreten erfolgen dürfte, da die Initiative verlangt, dass der Bund die notwendigen Maßnahmen ergreift, damit keine Steuervermeidungsmaßnahme ermöglicht wird. Zu diesem letzten Punkt gibt es derzeit eine rechtliche Unklarheit darüber, ob eine solche Maßnahme eingeführt werden kann oder nicht. Der Bundesrat wäre übrigens aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen die Erhebung einer Vermögenssteuer auf Personen, die das Land verlassen.

Schlussfolgerung

Die Initiative «Für die Zukunft» legt dem Schweizer Volk eine wichtige politische Entscheidung vor: die ökologische Transformation durch eine hohe Besteuerung von Erbschaften über 50 Millionen Franken zu finanzieren, birgt jedoch das Risiko, das wirtschaftliche Gefüge, den Arbeitsmarkt und vor allem die Weitergabe von KMU zu schwächen. Aus all diesen Gründen empfehlen der Bundesrat und das Parlament, diese Initiative abzulehnen. Die Schweizer werden am 30. November das letzte Wort haben.

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