Abschaffung der Zölle auf Industriegüter


Die Abschaffung der Zölle auf Industrieerzeugnisse wird am 1. Januar 2024 auf dem Gebiet der Schweiz in Kraft treten.
Die Abschaffung der Zölle auf Industrieprodukte betrifft alle Industrieprodukte, von Fahrrädern über Autos und Elektrogeräte bis hin zu allen Arten von Zwischenprodukten (wie Aluminium, Schweißgeräte, Kunststoffe usw.), mit Ausnahme von Agrar- und Fischereierzeugnissen sowie bestimmten Chemikalien.
Die Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifgesetzes sind mit Ausnahme der Kapitel 35 und 38 betroffen.
Diese Massnahme sollte somit die Kosten für die Beschaffung einer breiten Palette von Produkten für Unternehmen senken, insbesondere von Rohstoffen und Halbfabrikaten, die bei der Herstellung von Investitionsgütern verwendet werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz zu stärken. Das bedeutet auch, dass es nicht mehr nötig sein wird, sich auf ein Freihandelsabkommen (FHA) oder das Allgemeine Präferenzsystem (APS) zu stützen, um Industrieprodukte einzuführen, bei denen zum Zeitpunkt der Einfuhr feststeht, dass sie in der Schweiz verbleiben oder hier verbraucht werden. Für diese Waren wird daher kein Nachweis des Präferenzursprungs mehr verlangt (anderer Prozess für die Ursprungskumulierung).
Gleichzeitig wird der komplexe Zolltarif für Industriegüter vereinfacht. Die heute 9114 Tarifpositionen werden auf 7511 reduziert, da die Feinunterteilung, die heute die Erhebung differenzierter Zölle ermöglicht, im Industriebereich meist nicht mehr notwendig sein wird. Der schweizerische Gebrauchstarif Tares wird entsprechend angepasst.
Die Abschaffung der Industriezölle wird keine Änderungen der Zollverfahren mit sich bringen. Die Pflicht zur Einfuhranmeldung, einschließlich der korrekten Angabe der Zolltarifnummern der einzuführenden Waren, bleibt bestehen.
Es handelt sich also um eine gute Nachricht für den/die Schweizer Konsument/in, die KMU und die Grossunternehmen, die Zwischengüter in ihrer Produktionskette verwenden. Darüber hinaus werden die Ressourcen der Eidgenössischen Zollverwaltung selbst für die Zollabfertigung, den Import und die Überprüfung der Ursprungsregeln erheblich reduziert.
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