Unternehmen in Schwierigkeiten: Fortsetzung, Konkurs und Nachlassstundung

Wenn ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist es unerlässlich, die verfügbaren rechtlichen Instrumente zu verstehen, um im richtigen Moment zu reagieren. Nach Schweizer Recht kann ein Unternehmen aus verschiedenen Gründen mit einem Konkursverfahren konfrontiert werden, und es gibt Werkzeuge, um diese Situation zu bewältigen.

Dieser Leitfaden stellt die Schritte des Nachlassverfahrens vor, gefolgt von den Möglichkeiten, die das nachlassgerichtliche Stundungsverfahren bietet.

Welches sind die Ursachen für eine Insolvenz in der Schweiz?

Die finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens treten in der Regel nicht plötzlich auf. Sie sind oft das Ergebnis einer Anhäufung von internen und externen Faktoren, die seine Situation schrittweise schwächen.

1. Die inneren Ursachen 

Es gibt Situationen, in denen ein Unternehmen aus finanziellen Gründen in die Insolvenz gerät. Dies kann durch einen erheblichen Kapitalverlust geschehen, der die finanzielle Stärke des Unternehmens schwächt, oder durch Überschuldung, bei der die Schulden die verfügbaren Vermögenswerte übersteigen.

In diesen Fällen haben die Leitungsorgane, wie der Verwaltungsrat, strenge gesetzliche Pflichten. Sie müssen die finanzielle Situation überwachen und gegebenenfalls schnelle Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Benachrichtigung des Gerichts, wenn die Situation dies erfordert.

2. Die externen Ursachen

Eine Insolvenz kann auch Gläubiger des Unternehmens betreffen. Wenn ein Unternehmen seine Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt, kann ein Gläubiger beschließen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, das im Ergebnis zur Insolvenz des Unternehmens führen kann.

Dies ist übrigens eines der häufigsten Szenarien in der Praxis: Eine unbezahlte Forderung führt zu einer Reaktion des Gläubigers, der ein Inkassoverfahren einleitet.

Das Strafverfahren in der Schweiz, Schritt für Schritt

Das gerichtliche Mahnverfahren ist oft der erste formelle Schritt zur Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten. Es unterliegt genauen Regeln, die man kennen muss, allein um die Bedeutung jedes einzelnen Schritts zu verstehen.

1. Die unbezahlte Rechnung: Ausgangspunkt 

Entgegen einigen verbreiteten Annahmen legt das Schweizer Recht keine spezifische Zahlungsfrist fest. Eine Rechnung ist sofort fällig, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Darüber hinaus gibt es im Allgemeinen keine rechtliche Verpflichtung, vor einem Mahnverfahren eine Mahnung zu versenden. Daher kann ein Gläubiger schnell vorgehen, sobald eine Rechnung nicht bezahlt ist.

2. Der Mahnbescheid: Beginn des Verfahrens 

Wenn der Gläubiger beschließt, tätig zu werden, richtet er ein Gesuch an das Betreibungsamt, das dann einen Zahlungsbefehl gegen den Schuldner erlässt. Es ist wichtig zu betonen, dass das Amt die Stichhaltigkeit der Forderung nicht prüft. Es begnügt sich damit, das Gesuch des Gläubigers auszuführen. Der Schuldner erhält also bei sich zu Hause ein amtliches Dokument, das den Beginn des Verfahrens markiert.

3. Die Opposition: ein strategischer Reflex

Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung hat der Schuldner 20 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Dieser Schritt ist unerlässlich, da er die vorübergehende Aussetzung des Verfahrens ermöglicht. In der Praxis wird oft empfohlen, auch im Zweifelsfall Widerspruch einzulegen, um Zeit für die Analyse der Situation und die Entwicklung einer geeigneten Strategie zu gewinnen.

4. Die Freigabe: ein wichtiger Schritt für den Gläubiger

Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, muss der Gläubiger weitere Schritte unternehmen, um das Verfahren fortzusetzen. Verfügt er über einen gültigen Titel, wie beispielsweise eine unterzeichnete Schuldanerkenntnis oder ein Urteil, kann er beim Richter die Aufhebung des Widerspruchs beantragen. Andernfalls muss er ein Gerichtsverfahren einleiten, um seine Forderung anzuerkennen, was sich als kostspielig und ungewiss erweisen kann, insbesondere wenn keine stichhaltigen Beweise vorliegen.

5. Die Fortsetzung der Strafverfolgung 

Sobald der Einspruch zurückgenommen wurde oder kein Einspruch vorliegt, kann der Gläubiger die Fortsetzung des Betreibungsverfahrens beantragen. In dieser Phase wird die Lage für das Unternehmen besonders heikel, da die Insolvenz näher rückt.

6. Eingetragener Weg oder Insolvenzweg: Eine wesentliche Unterscheidung

Das Betreibungsamt legt anschließend je nach Art des Schuldners das anzuwendende Verfahren fest. Im Wesentlichen wird wie folgt unterschieden:

 

  • Natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind Eingabezeile (Güter oder Gehalt)
  • Juristische Personen und natürliche Personen, die im Handelsregister eingetragen sind → Konkursverfahren

Gesetzesänderung zum 1. Januar 2025 : Aufgrund der Änderung von Art. 43 SchKG können öffentlich-rechtliche Schulden (Mehrwertsteuer, Steuern, Sozialabgaben) nun direkt zum Konkurs eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens führen, anstatt wie bisher den Weg über die Pfändung zu nehmen.

7. Die Androhung der Insolvenz 

Das Konkursamt stellt der Gesellschaft die Konkursandrohung zu: eine letzte Zahlungsfrist von 20 Tagen. Erfolgt keine Zahlung, kann der Gläubiger spätestens 15 Monate nach Zustellung der Androhung den Konkurs beim Richter beantragen.

8. Die Konkursverhandlung

Dies ist die letzte Gelegenheit, die Forderung zu begleichen oder eine Einigung mit dem Gläubiger zu erzielen. Je nach Situation ist es möglich, dem Richter Lösungen vorzuschlagen, insbesondere im Rahmen eines Nachlassverfahrens.

Zur Erinnerung Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Konkursaufschiebung mehr im klassischen Sinne. Die Bestimmungen zur Aufschiebung sind nun in das Nachlassstundungsverfahren integriert.

Der Nachlassaufschub: eine Alternative zur Konkurseröffnung (Art. 293–332 SchKG)

Die Nachlassstundung stellt eine besonders interessante Lösung für Unternehmen dar, die in Schwierigkeiten geraten sind. Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, das es einem Schuldner ermöglicht, mit seinen Gläubigern eine Vereinbarung auszuhandeln, um seine finanzielle Lage zu sanieren.

Das Vergleichsverfahren wird auf Antrag des Schuldners, eines zur Konkursantragstellung berechtigten Gläubigers oder dann eingeleitet, wenn der Konkursrichter der Ansicht ist, dass ein Vergleich möglich erscheint.

1. Der provisorische nachlassgerichtliche Nachlass 

Zunächst gewährt der Richter einen vorläufigen Zahlungsaufschub von höchstens vier Monaten, der um weitere vier Monate verlängert werden kann. Dieser wird nicht öffentlich bekannt gegeben, und es wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Während dieses Zeitraums werden weitere Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt, die vor dem Urteil entstandenen Schulden eingefroren und die Zinsen nicht mehr berechnet, außer bei durch Pfandrechte gesicherten Forderungen. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, den gerichtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen und seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen.

Der Konkursrichter legt den Auftrag des vorläufigen Konkursverwalters fest, der unabhängig sein muss. Er hat die Aufgabe, die laufende Geschäftsführung zu überwachen und die Sanierungsaussichten eingehend zu prüfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem vom Schuldner gestellten Antrag auf Zahlungsaufschub ein Liquiditätsplan vorgelegt werden muss, um sicherzustellen, dass genügend liquide Mittel zur Deckung der laufenden Ausgaben vorhanden sind.

Nach Ablauf der gesetzten Frist legt der Konkursverwalter seinen Bericht vor, der insbesondere den Vergleichsvorschlag, eine Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen und seine Stellungnahme enthält.

2. Die endgültige Nachlassstundung

Ist die vorläufige Stellungnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters positiv und bestehen Sanierungsaussichten, wird eine endgültige Zahlungsaussetzung für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt, der in besonders komplexen Fällen bis zu 24 Monate betragen kann. Die Dauer der vorläufigen Zahlungsaussetzung wird dabei nicht angerechnet. Die endgültige Stundung wird in den Amtsblättern veröffentlicht, und der Sachwalter ruft die Gläubiger auf.

Während dieser Zeit kann das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit neu ordnen und mit seinen Gläubigern verhandeln. Gegen den Schuldner können keine Rechtsverfahren eingeleitet werden, außer zur Pfandverwertung.

Den Gläubigern der dritten Klasse wird ein Entwurf für einen Vergleich vorgelegt, wobei die Gläubiger der ersten und zweiten Klasse zu 100 % bedient werden sollen. Auch die während der Zahlungsaufschubfrist entstandenen Schulden müssen gesichert werden. Es findet eine Gläubigerversammlung in Anwesenheit des Schuldners und unter dem Vorsitz des Insolvenzverwalters statt, um den Entwurf des Vergleichs zu erläutern und alle Fragen zu beantworten. Damit der Konkursverwalter die Bestätigung des Vergleichs beantragen kann, muss zwingend eine der beiden Mehrheiten (entweder die Mehrheit der Gläubiger, die zwei Drittel der Forderungen vertreten, oder ein Viertel der Gläubiger, die mindestens drei Viertel der Forderungen vertreten) erreicht werden. Der bestätigte Vergleich ist für alle Gläubiger verbindlich.

Erfolgt die Sanierung vor Ablauf der Nachfrist, hebt der Richter diese von Amts wegen auf.

3. Die verschiedenen Formen des Konkordats 

Der Vergleich kann, je nach Situation des Unternehmens, verschiedene Formen annehmen.

 

  • Der Dividendenkonkordat ermöglicht die teilweise Rückzahlung von Gläubigern bei gleichzeitiger Fortführung des Geschäftsbetriebs.
  • Vergleich durch Aufgabe von Vermögenswerten, oft als «sanfter Konkurs» bezeichnet, bei dem die Vermögenswerte des Unternehmens zugunsten der Gläubiger im Rahmen eines organisierten, von einem Gläubigerausschuss überwachten Verfahrens veräußert werden.

4. Die konkreten Auswirkungen für das Unternehmen

Auch wenn der Nachlasskonkurs Vorteile bietet, hat er auch bedeutende Konsequenzen. Geschäftspartner können Vorauszahlungen für weitere Lieferungen verlangen, Bankfinanzierungen sind schwer zu erhalten und es kann zu Spannungen beim Personal kommen. Es ist daher unerlässlich, diese Auswirkungen vorauszusehen und eine angemessene Kommunikation zu implementieren.

Schlussfolgerung

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht befasst sich mit dem gesamten gerichtlichen Verfahren im Bereich der Geldeintreibung und der Sanierung von Unternehmen. Gut verstanden und rechtzeitig angewendet, können sie helfen, das Schlimmste zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Umgekehrt kann eine schlechte Vorausschau schnell zu einer unumkehrbaren Situation führen.

In jedem Fall wird dringend empfohlen, sich von Fachleuten begleiten zu lassen, um die Schritte zu sichern und die Chancen auf eine Sanierung zu maximieren.

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