Individuelle Besteuerung – Eine gerechte und ausgewogene Reform?

Am 8. März 2026 werden die Schweizerinnen und Schweizer über die Einführung der individuellen Besteuerung auf Bundesebene abstimmen. Diese Reform zielt darauf ab, eine steuerliche Ungleichheit zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren zu beseitigen, könnte aber auch zu neuen Ungleichheiten und erheblichen administrativen Folgen führen. Hier sind die wichtigsten Herausforderungen, Vorteile und Nachteile dieser Systemänderung.

Individuelle Besteuerung: Auf dem Weg zur steuerlichen Gleichstellung von verheirateten und nicht verheirateten Paaren?

Am kommenden 8. März stimmt das Schweizer Volk über das Bundesgesetz über die individuelle Besteuerung ab, das das Parlament am 20. Juni 2025 als indirekten Gegenentwurf zur Initiative «Für eine individuelle, vom Zivilstand unabhängige Besteuerung» verabschiedet hat. Ziel ist die Beseitigung einer steuerlichen Ungleichheit zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren auf Ebene der direkten Bundessteuer (DB). Das Projekt spaltet: Es würde vielen zugutekommen, aber auch Verlierer und zusätzliche Kosten für die Kantone schaffen.

Aktuelle Situation und Systemänderung zur Abstimmung

Derzeit reichen verheiratete Paare eine gemeinsame Steuererklärung ein und werden gemeinsam besteuert, während unverheiratete Paare getrennt besteuert werden. Das Einkommen und Vermögen von Ehepaaren wird somit zusammengerechnet, um ihre Steuerlast zu ermitteln. Aufgrund der Progression des Steuertarifs werden manche Ehepaare stärker besteuert als ein unverheiratetes Paar in einer ähnlichen wirtschaftlichen Situation. Diese Ungleichbehandlung zeigt sich derzeit insbesondere bei der direkten Bundessteuer (DB) und in geringerem Masse bei den kantonalen und kommunalen Steuern (KK). Tatsächlich haben die meisten Kantone bereits Massnahmen zur Abmilderung dieser Ungleichheit ergriffen (volle oder teilweise Teilung).

Das Bundesgesetz über die individuelle Besteuerung zielt darauf ab, diese Ungleichbehandlung bei der Einkommenssteuer durch die getrennte Besteuerung von Ehegatten zu beseitigen. Diese sollten dann für jeden Ehegatten eine Steuererklärung vorbereiten.

Das neue Gesetz würde spätestens 2032 in Kraft treten. Die Steuersenkungen für die Steuerzahler werden auf Stufe der direkten Bundessteuer auf rund 630 Millionen CHF geschätzt.

Politisch unterstützt der grösste Teil der Parteien dieses Gesetz. Die SVP und die Mitte lehnen diese Reform ab.

Argumente für die Einzelbesteuerung

Indem Ehepaare getrennt veranlagt werden, sollten sie nicht länger von dieser steuerlichen Ungerechtigkeit im Vergleich zu unverheirateten Paaren betroffen sein. Wir stellen fest, dass diese Umstellung des Steuersystems vor allem Ehepaaren zugutekommen dürfte, deren Ehepartner über mehr oder weniger identische Einkommensniveaus verfügen.

Für Befürworter der Reform würde diese zudem einige verheiratete Steuerzahler, die sich aus steuerlichen Gründen für eine Aufgabe oder eine reduzierte Erwerbstätigkeit entschieden haben, dazu anregen, ihr Beschäftigungsverhältnis zu erhöhen. Davon würden die Schweizer Wirtschaft und die Sozialversicherungen profitieren. Dies könnte auch eine bessere finanzielle Unabhängigkeit und Altersvorsorge für diese Steuerzahler gewährleisten.

Argumente gegen die individuelle Besteuerung

Obwohl die individuelle Besteuerung für viele verheiratete Paare vorteilhaft sein kann, birgt sie folgende Nachteile:

 

  • Entstehung neuer Ungleichheiten: Verheiratete Paare mit einem einzelnen Einkommen oder bei stark auseinanderklaffenden Einkommen der Ehepartner würden mit einer Einzelveranlagung stärker belastet.
  • Alleinstehende Steuerzahler mit hohem Einkommen würden mehr Steuern zahlen
  • Die Verwaltungslast für Ehepaare würde steigen, da diese jedes Jahr zwei Erklärungen abgeben müssten
  • Schätzungen zufolge dürften die kantonalen Steuerverwaltungen jährlich rund 1,7 Millionen Steuererklärungen mehr bearbeiten. Die Kantone wären dann gezwungen, Personal einzustellen. Es ist daher zu befürchten, dass diese zusätzlichen Kosten auf alle Steuerzahler abgewälzt werden.

Schlussfolgerung

Am 8. März wird die Schweiz also über eine wichtige Änderung des Einkommenssteuersystems für natürliche Personen entscheiden. Obwohl dieses Gesetz eine Ungleichbehandlung beseitigen würde, die von einigen verheirateten Paaren erlebt wird, hätte es laut Gegnern Nachteile.

Wird ein «Ja» am kommenden 8. März wirklich das Ende der Debatten über die Besteuerung von Ehepaaren bedeuten?

Die Frage und die Debatten rund um die Ehepaarbesteuerung werden voraussichtlich nicht am kommenden Abstimmungssonntag enden. Tatsächlich werden wir uns auch im Jahr 2027 möglicherweise mit der Volksinitiative «Ja zur fairen federalen Besteuerung der Ehepaare» auseinandersetzen müssen. Dieser Text zielt darauf ab, das Prinzip der gemeinsamen Besteuerung auf Bundesebene in der Bundesverfassung zu verankern.

Diese Initiative verlangt zudem, dass im Rahmen einer Veranlagung zwei getrennte Steuerberechnungen durchgeführt werden, nämlich eine Steuerberechnung nach dem aktuellen System (gemeinsame Veranlagung) und eine alternative Berechnung auf der Grundlage der Tarife und Abzüge für Ledige. Verheiratete Paare würden nach der für sie vorteilhafteren Berechnung besteuert.

Neueste Aktualitäten

In der Zwischenzeit steht Ihnen die Steuerabteilung von Berney Associés für alle Fragen zu dieser Abstimmung oder für jede Beratung zur Verfügung.