Niedrigere Gebühren für den Markenschutz

In dieser schwierigen Zeit der Inflation, in der alles teurer wird, endlich eine gute Nachricht: Am 16. Dezember 2022 stimmte der Bundesrat einer Senkung der Gebühren für den Schutz von Marken zu.

Ab dem 1. Juli 2023 wird die Gebühr für die Hinterlegung einer Marke beim IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) auf CHF 450.- (statt CHF 550.-) gesenkt. Zudem wird eine Ermässigung von CHF 100.- für elektronische Anmeldungen gewährt. Auch die Gebühr für die Verlängerung der Hinterlegung wird ab dem 1. Juli 2024 von CHF 700.- auf CHF 550.- gesenkt.

 

Warum ist es wichtig, seine Marke zu schützen?

Der Markenschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Marketingstrategie eines Unternehmens. Denn die Marke ist ein wertvoller Wert, der es ermöglicht, die vom Unternehmen angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen zu unterscheiden.

Als Inhaber einer Marke sind Sie allein berechtigt, diese zu benutzen, und Sie schützen sich vor missbräuchlicher oder irreführender Verwendung. Die Anmeldebescheinigung einer Marke ist außerdem ein greifbarer Beweis für das Eigentum an einem immateriellen Recht. Mit anderen Worten: Es stärkt Ihre Rechte und schützt Ihren Ruf.

Markenschutz, was soll geschützt werden?

Bei der Anmeldung einer Marke gibt es mehrere Komponenten: ein Wort oder ein Bild oder eine Kombination aus beidem. Jede grafische Darstellung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, die diese von der Konkurrenz unterscheidet, kann als Marke angemeldet werden.

Dies hört jedoch nicht bei der grafischen Darstellung auf. Neben grafischen Darstellungen (Bild, Logo) ist es auch möglich, eine dreidimensionale Marke oder eine Klangmarke, die durch eine kurze Melodie dargestellt wird, einzureichen.

Bevor Sie Ihre Marke schützen

Bevor Sie Ihre Marke anmelden, sollten Sie recherchieren, ob eine ähnliche Marke bereits eingetragen ist. So können Konflikte mit einer bestehenden Eintragung vermieden werden. Die Recherche kann von Ihnen selbst oder von Fachleuten durchgeführt werden.

Um eine Marke schützen zu können, darf sie insbesondere keine Gattungsbezeichnung, keine geschützte Abkürzung oder ein Wappen sein. Sie darf auch nicht beschreibend, irreführend oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßend sein.

Wir empfehlen auch zu prüfen, ob die gewählte Marke als Domainname verfügbar ist und ob es sich dabei nicht auch um einen Firmennamen handelt.

Eine Marke ist in den Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt, die Sie auswählen (drei Klassen sind in der Gebühr enthalten). Die korrekte Definition der genannten Klassen ist wahrscheinlich der komplizierteste Schritt im Eintragungsverfahren. Zögern Sie nicht, sich von erfahrenen Fachleuten beraten zu lassen.

Langfristiger und erweiterbarer Schutz

Nach der Anmeldung ist Ihre Marke für die nächsten 10 Jahre geschützt. Ihr Schutz kann jeweils nach Ablauf der 10 Jahre verlängert werden.

Die Marke kann dank des Madrider Abkommens auch relativ einfach international in vielen Ländern gehört werden.

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Es war noch nie so lohnenswert, seine Marke zu schützen. Warten Sie nicht länger.

Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Eintragung Ihrer Marke zu begleiten.