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MWST Schweiz: Frist 28. Februar 2026 nicht verpassen

MWST Schweiz: Frist 28. Februar 2026 nicht verpassen

Mehrere Mehrwertsteueränderungen müssen der Steuerbehörde innerhalb von 60 Tagen nach Beginn des Steuerjahres mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden ihre Auswirkungen auf das folgende Jahr verschoben.

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