MWST Schweiz: Frist 28. Februar 2026 nicht verpassen


MwSt.-Rückzahlung: 28. Februar, ein Termin, den Sie nicht verpassen dürfen
Mehrere Mehrwertsteueränderungen müssen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) innerhalb strenger Fristen gemeldet werden, oft innerhalb von 60 Tagen nach Ende des vorangegangenen Steuerjahres, d.h. vor dem 28. Februar 2026.
Wenn Sie möchten, dass diese Änderungen zu Beginn des laufenden Steuerjahres wirksam werden, sofort ab dem 1. Januar 2026, die Benachrichtigung muss der AFC vor dem 28. Februar zugestellt werden. Nach diesem Datum kann die Wirkung erst für die Folieperiode angewendet werden.
MWST-Änderungen zur Ankündigung – dies betrifft die folgenden Punkte:
1. Strahlungin das Mehrwertsteuerregister
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- Wenn der massgebende Umsatz die Schwelle (CHF 100’000 oder 250’000) nicht mehr erreicht und angenommen werden kann, dass er auch für das folgende Steuerjahr (2026) nicht erreicht wird, kann der Steuerpflichtige seine Abmeldung auf Ende des Steuerjahres verlangen, in dem die Schwelle zum ersten Mal unterschritten wird (2025).
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- Ist die Frist überschritten, gilt der Steuerpflichtige als freiwillig steuerpflichtig für das laufende Jahr (2026).
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2. PfeifeÜbergang zum jährlichen Abrechnungszeitraum
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- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen: Umsatz inklusive Mehrwertsteuer ≤ 5.005.000 CHF für das Vorjahr und die Einhaltung der Fristen (Einreichung der Abrechnungen und Zahlungen) für die 3 Vorjahre (Art. 76b MWSTG), können Sie die Umstellung auf die Jahresabrechnung beantragen.
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- Der Antrag auf Erstellung einer Jahresabrechnung muss über das Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gestellt werden, und zwar spätestens 60 Tage vor Beginn der Steuerperiode, ab welcher Sie auf die Jahresabrechnung umstellen möchten, das heisst bis zum 28. Februar 2026.
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3. Methodenänderung (Nettoverschuldungsquote (NFR)/Pauschalsätze (PS) → effektive Methode) und Abrechnungsmodus (vereinbarte Gegenleistungen oder erhaltene Gegenleistungen)
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- Die Steuerpflichtigen, die von der TDFN/TF-Methode zur effektiven Methode wechseln wollen, müssen dies der ESTV spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode, ab welcher sie ihre Abrechnungen nach der effektiven Methode erstellen wollen, mitteilen. Bei nachträglicher Mitteilung ist der Wechsel für das laufende Jahr nicht gestattet.
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- Die gleichen Fristen gelten für die umgekehrte Umstellung, d.h. von der Effektivmethode auf die TDFN (nach Ablauf der Frist von 3 Jahren) / TF.
– Für die Änderung der Abrechnungsperiode gelten die gleichen Fristen: je nach Rechnungsdatum (vereinbarte Gegenleistungen) oder nach Zahlungsdatum bzw. Eingang (erbrachte Gegenleistungen).
- Die gleichen Fristen gelten für die umgekehrte Umstellung, d.h. von der Effektivmethode auf die TDFN (nach Ablauf der Frist von 3 Jahren) / TF.
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4. Erstellung einer Mehrwertsteuergruppe
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- DieESTV kann die Konzernbesteuerung rückwirkend auf den 1. Januar des laufenden Jahres bewilligen, sofern keine Gesellschaft bereits eine Abrechnung für das erste Quartal eingereicht hat (Art. 71 MWSTG).
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5. Erwerb von Dienstleistungen aus dem Ausland
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- Diese Frist gilt auch für die Entrichtung der Erwerbsteuer für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen.
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- Tatsächlich jedes in der Schweiz ansässige Unternehmen oder jede Privatperson, die nicht mehrwertsteuerpflichtig ist und im Jahr 2025 Dienstleistungen aus dem Ausland im Wert von mehr als CHF 10’000 bezogen hat, unterliegt der Erwerbssteuer zum Standardsatz von 8,11 %.
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→ Die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen muss sich proaktiv bei der Steuerverwaltung melden und die Mehrwertsteuer innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Kalenderjahres bezahlen, das heißt vor dem 28. Februar 2026.
Was nun?
- Überprüfen Sie schnell, ob einer dieser Fälle auf Sie zutrifft oder ob eine Änderung für Ihr Unternehmen angebracht ist.
- Wenn Sie möchten, dass eine Änderung mit Beginn des laufenden Steuerjahres wirksam wird, muss die Meldung fristgerecht beim BZSt eingehen – in der Praxis: bis zum 28. Februar.
Unser VAT-Team ist für Sie da
Bei Zweifeln steht Ihnen unser Spezialistenteam zur Verfügung. Wir können Ihre Situation prüfen, die erforderlichen Mitteilungen an die AFC vorbereiten und in der vorgeschriebenen Form übermitteln.
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